Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Heilpädagogik
Fachschule
| Grundverständnis heilpädagogischen Handelns
| Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen
| Ausbildungsorganisation
Ausbildungsorganisation
Aufnahmevoraussetzungen
Die Zulassung zur Ausbildung an der Fachschule setzt voraus:
  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte ErzieherIn", "Staatlich anerkannte Jugend- und HeimerzieherIn", "Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerIn" zu führen,
  2. eine mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit in sozial- und heilpädagogischen Arbeitsfeldern nach Vollendung der Berufsausbildung und
  3. den durch ärztliches Attest zu erbringenden Nachweis der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit in der Heilpädagogik.
Das Regierungspräsidium Freiburg kann nach Anhörung der Fachschule der Aufnahme von Personen mit einem gleichwertigen fachverwandten Berufsabschluss zustimmen. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob die vorhandene Berufspraxis vergleichbar ist. Die Zustimmung kann von einer zusätzlichen praktischen Tätigkeit in heilpädagogischen Arbeitsfeldern abhängig gemacht werden.

Jede Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit endet nach einem Drittel der vorgesehenen Ausbildungszeit.



Dauer und Beginn der Ausbildung
  • Vollzeitform
    Die Ausbildung in Vollzeitform dauert 18 Monate. Der Beginn des nächsten Ausbildungskurses ist September 2010.
  • Teilzeitform
    Die Ausbildung in Teilzeitform dauert 36 Monate. Der Beginn des nächsten Ausbildungskurses ist voraussichtlich September 2009.


Kosten
Die Gesamtkosten der Ausbildung belaufen sich auf 3960,- € die in Monatsraten von 220,- € (Vollzeitform) bzw. 110,- € Teilzeitform zu bezahlen sind.

Finanzielle Förderung
Die Möglichkeit einer staatlichen Förderung der Ausbildung ist abhängig von der individuellen Lebenssituation der Studierenden. Grundsätzlich kommen das sog. Bafög bzw. Meisterbafög in Frage. Auskünfte hierzu erteilen die Landrats- oder Arbeitsämter.

Bewerbung
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Aufnahme wird vom Ergebnis eines Aufnahmegesprächs abhängig gemacht. Zur Aufnahme benötigen wir:
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Fotokopien des Abschlusszeugnisses sowie der Anerkennungsurkunde
  • Fotokopien der Arbeitszeugnisse
  • lückenloser Nachweis der Berufszeiten
  • Gesundheitszeugnis
  • aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis
Alle Unterlagen müssen in beglaubigter Form vorliegen.

Unterkunft
Für weibliche Studierende besteht die Möglichkeit, Zimmer in einem schuleigenen Wohnhaus zu mieten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.